Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte den Eilantrag des Veranstalters gegen die Entscheidung der baden-württembergischen Stadt ab. Die Stadt hatte in der vergangenen Woche verfügt, dass die Demonstration zwar stattfinden dürfe, aber nicht an diesem Tag.
Das bestätigte das Verwaltungsgericht nun. Es bestehe eine hinreichende Gefahr für die öffentliche Ordnung, und die Verfügung sei zu Recht ergangen, entschied es. Zwar sei auch die Wahl des Zeitpunkts für eine Demonstration vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit umfasst. Äußerungen des Veranstalters deuteten aber darauf hin, dass er mit der Demonstration eine Rechtfertigung und Relativierung des Großangriffs vom 7. Oktober beabsichtige.
Beispielsweise habe er erklärt, es sei unklar, was am 7. Oktober 2023 geschehen sei. Die Demonstration sei außerdem unter dem Namen einer Organisation angemeldet worden, die sich im Internet ausdrücklich mit der radikalislamischen Hamas solidarisiert habe.
Gerade am Jahrestag des Angriffs beeinträchtige eine solche Veranstaltung das „sittliche Empfinden der Bevölkerung auf empfindliche Weise“, führte das Gericht aus. Die Opfer würden als bloße „Begleitschäden“ eines an sich „legitimen“ Kampfs dargestellt. Dies richte sich gegen die Beispiellosigkeit des Geschehenen und berühre den Kern des Gedenkens.
Das Motto der geplanten Demonstration, „76 Years of Occupation“, beziehe sich aus unbefangener Sicht nicht auf den Gazastreifen, sondern auf die Gründung des Staats Israel. Das Existenzrecht Israels würde daher in einer öffentlichen Versammlung und noch dazu in räumlicher Nähe zu den am gleichen Tag stattfindenden Gedenkveranstaltungen für die Opfer in Frage gestellt.
Anders hatte zuvor der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Er erlaubte eine für Montag geplante propalästinensische Demonstration in Frankfurt am Main und bestätigte damit eine Eilentscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts. Ein Versammlungsverbot komme laut hessischem Gesetz lediglich bei einer Verknüpfung zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Betracht, hieß es aus Kassel.
Auch über die Demonstration in Mannheim soll nun endgültig die nächsthöhere Instanz entscheiden: Die Eilentscheidung aus Karlsruhe ist noch nicht rechtskräftig. Der Veranstalter legte laut Verwaltungsgericht Beschwerde zum baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof ein, der in Mannheim sitzt.
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