Baden-Württemberg dringt auf Vermittlungsausschuss zu Cannabisgesetz

Das Land Baden-Württemberg befürchtet wegen der geplanten Legalisierung von Cannabis große Probleme und Mehrbelastung bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Das Land Baden-Württemberg befürchtet wegen der geplanten Legalisierung von Cannabis große Probleme und Mehrbelastung bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Die Landesregierung bringt deshalb neun Änderungsanträge im Bundesrat ein, wie das Landesjustizministerium am Dienstag mitteilte. Diese sollten am Mittwoch im Rechtsausschuss behandelt werden. Zudem dringt Baden-Württemberg auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses.

Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch wurde kürzlich vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition beschlossen. Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt, sofern die Rauschmittel vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden.

Landespolitiker aus mehreren Bundesländern kündigten aber bereits Ende Februar an, das Inkrafttreten der Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern und nach hinten verschieben zu wollen. Es handelt sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Dabei muss die Länderkammer nicht zustimmen. Sie kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundesrat soll sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf befassen.

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) erklärte: „Auf die schlechte Idee der Legalisierung von Cannabis folgt nun leider eine noch schlechtere Umsetzung.“ In seiner aktuellen Form würde der Gesetzentwurf Möglichkeiten zum Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen einschränken, kritisierte das Ministerium. Darum müsse es Ergänzungen in der Strafprozessordnung geben.

Außerdem solle die mit dem Gesetz einhergehende Mehrbelastung im Justizbereich verringert werden. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Staatsanwaltschaften und Jugendgerichten müssen händisch Akte für Akte darauf überprüfen, ob das neue Gesetz gegebenenfalls Auswirkungen auf das konkrete Verfahren hat“, erklärte Gentges. Eine neue Auswertung zeige, dass dies in Baden-Württemberg 25.000 Verfahren betreffe.
© AFP

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