Azubis bekommen nächstes Jahr höhere Mindestausbilungsvergütung

Azubis profitieren im kommenden Jahr von einer höheren Mindestvergütung.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) legte nach Angaben vom Donnerstag neue Sätze für die Vergütung in dualen Ausbildungsberufen für alle fest, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 anfangen: Im ersten Ausbildungsjahr gibt es mindestens 682 Euro, im zweiten 805 Euro, im dritten 921 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 955 Euro.

Das unter der Aufsicht des Bundesbildungsministeriums stehende BIBB passt jährlich die Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr an. Für die folgenden Ausbildungsjahre gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Vergütung des ersten Jahres.

Die Mindestausbildungsvergütung darf unterschritten werden, wenn ein geltender Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsieht. Bei tarifgebundenen ebenso wie bei nicht tarifgebundenen Betrieben gilt aber zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass die Vergütung die für die Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten darf, wie das BIBB ausführte.

Der „weitaus größte Teil der Auszubildenden“ erhält nach Angaben des Instituts jedoch ohnehin eine Ausbildungsvergütung deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung. So bekamen den Berechnungen zufolge im vergangenen Jahr Azubis in tarifgebundenen Betrieben über alle Ausbildungsjahre hinweg im Durchschnitt eine Ausbildungsvergütung von 1066 Euro brutto im Monat. Die Vergütung variiert je nach Beruf und Region.
© AFP

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