Arbeitgeber warnen vor negativen Folgen für Wirtschaftsstandort durch Streiks

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat vor spürbaren negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Konjunktur durch die anhaltenden Streiks bei der Lufthansa und der Deutschen Bahn gewarnt.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat vor spürbaren negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Konjunktur durch die anhaltenden Streiks bei der Lufthansa und der Deutschen Bahn gewarnt. “Die Streiks in der kritischen Infrastruktur sind nicht nur ärgerlich, sondern auch Wachstumsbremsen”, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Freitagsausgabe). “Die volkswirtschaftlichen Schäden treffen ja nicht nur die unmittelbar betroffenen Unternehmen, sondern die gesamte Wirtschaft.”

“Die Schäden allein durch den Streik der GDL in der vergangenen Woche werden auf 100 Millionen Euro pro Tag geschätzt”, sagte Kampeter weiter. “Der Vertrauensverlust in die Verlässlichkeit der Infrastruktur ist ein Standortnachteil.” Das Vorgehen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der Lokführergewerkschaft GDL und der Flugbegleitergewerkschaft UFO sei “unverhältnismäßig”.

Kampeter forderte Reformen des Streikrechts. “Wir brauchen ein klares Arbeitskampfrecht, ganz besonders für die Bahn und vergleichbare Bereiche”, sagte er der “Rheinischen Post”. “Die hilflosen Begründungen der Arbeitsgerichte zeigen auf den Gesetzgeber. Zu einem solchen gesetzlichen Arbeitskampfrecht gehört das klare Bekenntnis des Gesetzgebers, dass Arbeitskämpfe die Ausnahme bleiben müssen. Dazu gehören gesetzliche Schlichtungsregeln wie auch Ankündigungsfristen, die den betroffenen Unternehmen die Gelegenheit geben für die Kunden ein Minimum an Verlässlichkeit zu garantieren.”

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm sagte derweil der “Rheinischen Post”, sie erwarte angesichts der Debatte um Änderungen des Streikrechts ein Einlenken von Verdi und der GDL in den aktuellen Tarifauseinandersetzungen. “Das Streikrecht genießt einen hohen Schutz und das ist auch gut so. Aber wenn die Streiks zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit belasten, kann es natürlich sein, dass der Gesetzgeber eingreift und das Regelwerk anpasst.”

“So könnte man natürlich auf die Idee kommen, ein Schlichtungsverfahren vor dem Streik vorzuschreiben”, sagte das Mitglied des Wirtschafts-Sachverständigenrats. “Bisher ist es nicht erforderlich, ein Schlichtungsverfahren dem Arbeitskampf vorzuschalten. Letztlich werden die Gewerkschaften, gerade auch in den Bereichen Bahn und Luftfahrt, einen Anreiz haben, es nicht so weit kommen zu lassen.”
© AFP

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