Die Ermittler werfen Schuhbeck im Zusammenhang mit Taten vor und während der Coronapandemie Insolvenzverschleppung, Betrug, versuchten Betrug, Subventionsbetrug und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vor, wie sie am Mittwoch mitteilten.
Schuhbeck war bereits vor zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro rechtskräftig zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Seine Strafe sitzt er seit August vergangenen Jahres ab. Zuletzt gab es Medienberichte, wonach dem lange zu den prominentesten Köchen in Deutschland zählenden Schuhbeck wegen der neuen Vorwürfe die bis zum regelmäßigen Freigang reichenden Hafterleichterungen gestrichen wurden.
Die zwölfte Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden und darüber, ob Schuhbeck erneut vor Gericht gestellt wird.
Als Koch, Kochbuchautor, Gastwirt, Fernsehkoch und Unternehmer betrieb der ehemalige Koch des FC Bayern München eine verzweigte Unternehmensgruppe. Für neun seiner Betriebe soll Schuhbeck die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl das jeweilige Unternehmen bereits zahlungsunfähig war.
Schuhbeck soll für mehrere seiner Betriebe zudem verschiedene staatliche Coronahilfen beantragt haben. Er soll laut Anklage dabei bewusst falsche Angaben gemacht haben, um Subventionen und eine neue Einnahmequelle zu bekommen. Insgesamt soll er rund 460.000 Euro an Coronahilfen und anderen Subventionen kassiert haben.
Das erhaltene Geld soll Schuhbeck nicht für die Unternehmen genutzt haben, für die es beantragt war. Er soll vielmehr einen Großteil an andere seiner Gesellschaften überwiesen oder deren Schulden bedient haben. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Subventionsbetrug in 19 Fällen. In vier weiteren Fällen habe er sich des Betrugs schuldig gemacht, in fünf weiteren Fällen, in denen Hilfen nicht ausbezahlt wurden, des versuchten Betrugs.
Außerdem soll Schuhbeck im großen Stil Sozialversicherungsbeiträge nicht oder verspätet abgeführt haben. So soll er in 212 Fällen 260.000 Euro Beiträge an gesetzliche Krankenkassen gar nicht und in 267 Fällen rund 700.000 Euro nicht fristgerecht bezahlt haben.
Die Anklage wirft Schuhbeck vor, durch die teilweise bereits seit 2017 und damit deutlich vor der Coronapandemie bestehende Zahlungsunfähgkeit seiner Gesellschaften zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt zu haben. Diese hätten Leistungen erbracht, für die Schuhbecks Betriebe nicht zahlten. Mindestens ein Unternehmen habe deshalb als Folge selbst Insolvenzantrag stellen müssen.
Außerdem seien nun zahlreiche ehemalige Gläubiger von Schuhbeck mit erheblichen Forderungen von dessen Insolvenzverwalter konfrontiert. Dies betreffe die Fälle, in denen sie von Schuhbeck Zahlungen zu Zeitpunkten erhalten hätten, zu denen dessen Gesellschaften bereits zahlungsunfähig waren.
Die Ermittlungsakten in dem neuen Komplex umfassen der Staatsanwaltschaft zufolge 45 Bände, allein die Anklageschrift habe 124 Seiten. Es seien zu rund 50 Konten von Schuhbeck Auskünfte eingeholt worden.
Im Fall einer Verurteilung droht Schuhbeck erneut eine Haftstrafe. In dem vor zwei Jahren beendeten Verfahren gab Schuhbeck nach langem Zögern am Ende des Prozesses zu, aus den Kassen seiner Restaurants über Jahre Millionensummen entnommen zu haben. Die Richterin stellte damals eine hohe kriminelle Energie bei dem Koch fest.
Seit der Verurteilung lag das Lebenswerk des Manns, der einst für Queen Elizabeth II. gekocht hatte, in Trümmern. Allerdings gab es bereits zu dieser Zeit Berichte, dass die zahlreichen Betriebe Schuhbecks nicht gut liefen.
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