In der Neuauflage des Körperverletzungsverfahrens gegen Fußballweltmeister Jérôme Boateng ist eine Verständigung der Prozessbeteiligten gescheitert. Ein am Freitag zu Beginn des Verfahrens vor dem Landgericht München I von der Vorsitzenden Richterin vorgeschlagene Einigung wurde von der Staatsanwaltschaft und von der als Nebenklägerin auftretenden früheren Lebensgefährtin des 35-Jährigen abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Damit muss sich Boateng erneut einem vollständigen Verfahren stellen.
Der Verständigungsvorschlag der Vorsitzenden Richterin lautete, dass gegen Boateng im Gegenzug zu einem Geständnis eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen wird, wie der Gerichtssprecher sagte. Damit wäre Boateng zwar schuldig gesprochen worden, er hätte aber keine unmittelbare Strafe erhalten. Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ist quasi als Geldstrafe zur Bewährung zu verstehen.
Boateng sagte nach der gescheiterten Verständigung umfassend aus. Er gestand ein Handgemenge mit seiner damaligen Partnerin während eines gemeinsamen Karibikurlaubs im Jahr 2018 – den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf einer bewussten Körperverletzung bestritt er aber.
Die Vorwürfe gegen den zuletzt in Italien und ab der kommenden Saison in Österreich beim Linzer ASK spielenden Boateng beziehen sich auf einen Karibikurlaub, bei dem es zum Streit gekommen sein soll. Boateng wurde sowohl vom Münchner Amtsgericht als auch vom Landgericht zu Geldstrafen wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob das jüngste Urteil aber auf, so dass nun neu verhandelt werden muss.
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