Sommermärchen-Verfahren gegen früheren DFB-Präsidenten Niersbach eingestellt

Im sogenannten Sommermärchen-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt ist das Verfahren gegen den früheren Präsidenten des Deutschen Fußballbunds (DFB), Wolfgang Niersbach, vorläufig eingestellt worden.

Wenn Niersbach 25.000 Euro Geldauflage zahlt, wird es ganz eingestellt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Damit ist nur noch ein Angeklagter übrig: ein weiterer ehemaliger DFB-Präsident und Niersbach Vorgänger auf dem Posten, Theo Zwanziger.

Ursprünglich standen in Frankfurt drei frühere ranghohe DFB-Funktionäre wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall vor Gericht. Diese soll mit Vorgängen rund um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006 zusammenhängen, die in Deutschland stattfand. Niersbach, Zwanziger und dem ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst Schmidt warf die Staatsanwaltschaft vor, die Abgabe falscher Steuererklärungen im Umfeld der WM veranlasst zu haben.

Dadurch seien Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschläge für 2006 in Höhe von mehr als 13,7 Millionen Euro nicht gezahlt worden. Ein für die Organisation verantwortliches Komitee soll der Anklage zufolge 2005 rund 6,7 Millionen Euro erhalten haben. Dieses Geld habe der DFB im Jahresabschluss als Betriebsausgabe für eine WM-Gala geltend gemacht. Die WM-Gala fand aber demnach nie statt.

Die Zahlung habe daher nicht steuermindernd verbucht werden dürfen. Stattdessen habe das Geld der Rückführung eines Darlehens gedient, das der damalige Vorsitzende des Komitees, der mittlerweile gestorbene frühere Fußballer Franz Beckenbauer, 2002 bei einem ebenfalls mittlerweile verstorbenen Unternehmer privat aufgenommen habe.

Das Verfahren gegen Schmidt war bereits Anfang August aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden. Nach Angaben des Gerichtssprechers ist noch unklar, wann es in dem Fall weitergeht. Gegen Zwanziger wird weiter verhandelt. Es sind noch zahlreiche Verhandlungstermine angesetzt.
© AFP

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