Eine Zivilkammer des Landgerichts Erfurt gab damit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren am Mittwoch mehreren Medien Recht, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte. Die Verlage von „Spiegel“, „taz“, „Welt“ und „Bild“ waren vor Gericht gegen den Ausschluss von einer Wahlveranstaltung der AfD zur Landtagswahl am Sonntag vorgegangen. Gemeinsam stellten die Medienhäuser einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AfD-Landesverband um Parteichef Björn Höcke.,
Die Medienhäuser beklagten, dass kritischer Journalismus von der AfD seit langem regelmäßig behindert werde. Mit ihrem gemeinsamen Antrag wollten sie „die Rechtslage für künftige Fälle klären lassen und gegen diese Form der Einschränkung der Pressefreiheit vorgehen“.,
Die in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD hatte bereits in der Vergangenheit Medienvertretern den Zugang zu Veranstaltungen verwehrt und dies unter anderem mit Platzproblemen begründet.,
Gegen die Entscheidung des Landgerichts Erfurt kann Widerspruch eingelegt werden. Am Freitagmittag lagen dem Gericht noch keine Informationen über den Eingang eines Widerspruchs vor.
© AFP