Tod von vierjährigem Kind in Zahnarztpraxis: Narkosearzt in Frankfurt vor Gericht

Nach dem Tod eines vierjährigen Kinds in einer Zahnarztpraxis muss sich ein Narkosearzt vor dem Frankfurter Landgericht verantworten.

Nach dem Tod eines vierjährigen Kinds in einer Zahnarztpraxis muss sich ein Narkosearzt vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Der Prozess gegen den 67 Jahre alten Anästhesisten begann am Montag. Er ist wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und fünffacher gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Als er im September 2021 Kinder vor geplanten Zahnbehandlungen betäubte, soll er die Hygiene- und Sicherheitsstandards nicht eingehalten haben. Ein Narkosemittel soll er mehrfach verwendet haben, wodurch Keime eingedrungen sein sollen. Diese seien in den Blutkreislauf der Kinder gelangt, befand die Staatsanwaltschaft.

Vier Kinder hätten eine Blutvergiftung erlitten. Drei von ihnen mussten den Angaben zufolge ins Krankenhaus, zwei davon auf die Intensivstation. Ein Kind starb noch in der Zahnarztpraxis. Das Gericht setzte zunächst acht Verhandlungstage bis Ende September an.
© AFP

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