Der Staatsgerichtshof wies die Beschwerden am Freitag zurück. Die AfD war nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen worden, weil sie zwei konkurrierende Kandidatenlisten eingereicht hatte, was nicht erlaubt ist.
Der AfD-Landesverband und einzelne Bewerber aus Bremen und Bremerhaven zogen vor Gericht. Im Dezember hatte bereits das Bremer Wahlprüfungsgericht Einsprüche gegen die Bürgerschaftswahl zurückgewiesen. Nun entschied auch der Staatsgerichtshof gegen die AfD. Aus der Wahl im Mai 2023 war die SPD als Siegerin hervorgegangen. Sie regiert in Bremen zusammen mit Grünen und Linken.
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