Bund will Qualität von Kitas mit weiteren vier Milliarden Euro fördern

Weitere vier Milliarden Euro will der Bund den Ländern in den kommenden zwei Jahren zur Verfügung stellen, um für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sorgen.

Weitere vier Milliarden Euro will der Bund den Ländern in den kommenden zwei Jahren zur Verfügung stellen, um für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sorgen. Wie das Bundesfamilienministerium am Mittwoch mitteilte, beschloss das Kabinett am Dienstag im Umlaufverfahren den Entwurf für ein weiterentwickeltes Kita-Qualitätsgesetz. Investiert werden soll vor allem in die Gewinnung von Fachkräften. Auf bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Kitas konnten sich Bund und Länder aber nicht einigen.

Die Bundesländer sollen die angedachten Mittel einsetzen, um beispielsweise einen guten Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen sicherzustellen und die sprachliche Bildung besser zu fördern. Der Schwerpunkt soll jedoch auf der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte liegen. Denn „Fachkräfte sind einer der größten, wenn nicht der größte Engpass für den stabilen Kita-Betrieb“, betont das Familienministerium. Ziel des Gesetzes insgesamt ist es, die Qualität der Kindertagesbetreuung in den Ländern zu erhöhen und die unterschiedlichen Qualitätsniveaus nach oben anzugleichen.

In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2025. Es wäre die dritte Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes, das ursprünglich im Januar 2023 in Kraft trat.

„Es ist wichtig, dass es trotz knapper Kassen gelungen ist, für die kommenden zwei Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen – wie auch schon 2023 und 2024“, erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Insgesamt acht Milliarden Euro kämen damit der Kita-Qualität hierzulande zu Gute – „ein starkes Signal“, so Paus.

„Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas.“ Die Investitionen in die frühe Bildung seien zentral für den Bildungserfolg der Kinder, betonte die Ministerin.

Bund und Länder hatten sich in einer Erklärung vom März darauf verständigt, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter voranzubringen. Anders als im Ampel-Koalitionsvertrag vorgesehen legt der nun vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf aber keine bundeseinheitlichen Standards für die Kitas fest. Aus Kreisen des Bundesfamilienministeriums war zu hören, dass die Länder signalisiert hätten, dass dies noch nicht realisierbar sei. Grund seien sehr unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen.

„Im nächsten Schritt setzen wir uns weiter für bundeseinheitliche Standards in der frühkindlichen Bildung ein“, erklärte dazu die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Krumwiede-Steiner. „Wir erkennen an, dass dies aufgrund unterschiedlicher Ausgangslagen in den Ländern aktuell noch nicht möglich ist.“ Die Marschrichtung sei aber klar: „Es darf keinen Unterschied machen, ob unsere Kinder in Kiel, Döbeln, Essen oder Lörrach die Kita besuchen.“

Krumwiede-Steiner lobte Paus dennoch für den „klaren Fortschritt“, den diese mit dem Gesetzentwurf habe erzielen können. Dessen Fokus liege nun zu hundert Prozent auf Qualität. Wichtig sei es nun, „gründlich und zügig“ durch das parlamentarische Verfahren zu gehen, um den Akteurinnen und Akteuren vor Ort Planungssicherheit zu geben.

Lob kam auch von Länderseite: „Bei der Bildung kommt es auf den Anfang an“, erklärte im Onlinedienst X die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne). „Daher ist jeder Euro, der in hochwertige Bildung und Betreuung unserer Kleinsten fließt, gut und nachhaltig.“
© AFP

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