Presse: Prüfer haben „erhebliche Zweifel“ an Ampel-Plänen für Haushalt 2025

Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium zweifelt nach einem Medienbericht daran, dass die milliardenschwere Finanzlücke im Haushaltsentwurf für 2025 wie geplant verringert werden kann.

Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium zweifelt nach einem Medienbericht daran, dass die milliardenschwere Finanzlücke im Haushaltsentwurf für 2025 wie geplant verringert werden kann. Wie das „Handelsblatt“ am Donnerstag berichtete, warnt das Gremium in einem Brief, es habe „erhebliche Zweifel“, ob die von der Bundesregierung erwogenen Maßnahmen ausreichten. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten sieht die geplanten Schritte hingegen weniger skeptisch.

Der Beirat wurde dem Bericht zufolge von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) mit der Prüfung beauftragt. Die Ampel-Koalition hatte sich in ihrem vorläufigen Haushaltskompromiss darauf verständigt, die Haushaltslücke von insgesamt 17 Milliarden Euro mit Darlehen für die Bahn und die Autobahn GmbH sowie dem Herbeischaffen liegen gebliebener Milliarden aus Zeiten der Energiekrise zu verringern. Das Finanzloch sollte dadurch auf neun Milliarden Euro schrumpfen.

Die Zeitung berief sich nun auch auf drei führende Regierungsmitglieder, denen zufolge die Haushaltslücke auf diese Weise nicht um die Hälfte verringert werden könne. „Die Vorschläge werden so nicht klappen“, sagte einer der Regierungsvertreter dem „Handelsblatt“. Keinesfalls könne das Haushaltsloch um neun Milliarden Euro verringert werden. Allenfalls ein Drittel des Betrags sei realistisch.

Der wissenschaftliche Beirat warnt laut „Handelsblatt“ auch, bei der Vereinnahmung des Liquiditätsüberschusses bei der staatlichen Förderbank KfW gebe „es erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, da aus Notlagenkrediten stammende Mittel für den Bundeshaushalt genutzt werden“. Auch im Falle der Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen an die Bahn sehe der Beirat „verfassungsrechtliche Probleme“, wenn der Bund die Darlehen an das Unternehmen selbst tilge.

Im Falle der Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen an die Autobahn GmbH bezweifelt der Beirat, „dass die Darlehensvergabe als finanzielle Transaktion gewertet werden kann“. Denn die Autobahn GmbH verfüge über keine eigenständigen Ertragsquellen. Dann aber hätte die „Ampel“ dem Bericht zufolge keinen finanziellen Spielraum gewonnen.

Anders schätzt das von der Regierung in Auftrag gegebene Gutachten des Bielefelder Rechtsprofessor Johannes Hellermann, das dem Portal Zeit Online am Donnerstag vorlag, die Maßnahmen ein. Dieses sieht in den Bahn-Darlehen keine „schuldenbremsenrelevante Kreditaufnahme des Bundeshaushalts“.

Im Fall der Autobahngesellschaft ist die Lage laut Zeit Online etwas komplizierter, weil das Unternehmen anders als die Bahn nicht über eigene Einnahmen verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen. Im Gutachten steht dazu demnach, dass ein solches Darlehen zwar grundsätzlich „keine (…) schuldenbremsenrelevante Kreditaufnahme des Bundeshaushalts“ sei.

Es gebe aber ein „nicht unerhebliches rechtliches Risiko“ wegen des Fehlens eigener Einnahmen. Die rechtlichen Risiken würden vermindert, wenn es der Autobahngesellschaft ermöglicht werde, „Zugang zu nennenswerten originär eigenen Einnahmen“ zu eröffnen. Im Gespräch ist in der ‚Ampel‘ laut Zeit Online, einen Teil der Lkw-Maut umzuwidmen.
© AFP

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