Krefeld – Beantragt werden können Summen von 500 Euro bis maximal 5.000 Euro. Abgabefrist ist Montag, 19. August 2024, 24:00 Uhr. Die Projekte, für die ein Zuschuss beantragt wird, sollten möglichst für das vierte Quartal 2024 geplant werden, um eine realistische Umsetzung zu gewährleisten. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler aller Kunstsparten, Kulturinitiativen und kulturelle Veranstaltungsstätten. Voraussetzung ist, dass sich der Wohn- oder Arbeitssitz in Krefeld befindet und das künstlerische Projekt in und für Krefeld konzipiert und durchgeführt wird. Personen, Kulturvereine und mehr, die bereits eine institutionelle Förderung durch das Kulturbüro erhalten, sind nicht antragsberechtigt.
Das Formular und die Richtlinie sind im Formular- und Downloadbereich unter www.krefeld.de/kulturbuero zu finden. Ebenso kann der Antrag an dieser Stelle auch als Pdf heruntergeladen und ausgefüllt an das Kulturbüro der Stadt Krefeld, Friedrich-Ebert-Straße 42, 47799 Krefeld, eingereicht werden. Für Förderanträge ist die E-Mail-Adresse projektfoerderung@krefeld.de eingerichtet.