Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesreform das Bauen deutlich vereinfachen, Innovation fördern und so die Baukonjunktur wieder ankurbeln. Mit dem geplanten sogenannten Gebäudetyp E sollen Bauunternehmen einfacher von technischen Normen abweichen können, wie es am Freitag aus dem Bundesjustizministerium hieß. Eine entsprechende Gesetzesänderung im Bürgerlichen Gesetzbuch in Absprache mit dem Bundesbauministerium soll bald vorgelegt werden.
Das „E“ steht den Angaben zufolge für „einfaches“ oder auch „experimentelles“ Bauen. Beides wird nach Darstellung des Justizministeriums derzeit durch die Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Baurechts sowie des Bauvertragsrechts verhindert. Wer baut, muss sich an die „anerkannten Regeln der Technik“ halten – genauer definiert sind diese aber nicht, sie ergeben sich aus der Rechtssprechung. Rechtssicher ist deshalb nur, was sich in der Praxis bewährt hat.
Dies führt dazu, dass viele auch nicht-gesetzliche Normen beim Bauen beachtet werden, weil sich der Bauträger andernfalls rechtlich angreifbar macht. Dabei seien viele dieser Standards „für gutes Wohnen nicht notwendig und stellen bloße Komfort-Standards dar“, hieß es aus dem Justizministerium.
Solche Komfort-Standards sind etwa Mindestvorgaben für die Anzahl an Steckdosen in bestimmten Räumen oder die Norminnentemperatur von 24 Grad für das Badezimmer. Wie es aus dem Ministerium heißt, führt Letzteres in der Baupraxis etwa häufig dazu, dass eine Fußbodenheizung um einen Handtuchheizkörper ergänzt wird – auch wenn Aufwand und Kosten dafür unter Umständen in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen des Heizkörpers stehen.
Mit der geplanten Gesetzesreform soll es nun einfacher werden, „rechtssicher auf Baustandards zu verzichten, die für die Gebäudesicherheit nicht notwendig sind – und die gesetzlich nicht zwingend sind“, wie es aus dem Justizministerium hieß. Die Baukosten könnten so spürbar gesenkt werden, ohne die gesetzlichen Vorgaben für die Gebäudesicherheit abzusenken.
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