Essen – In den folgenden Wochen müssen mit Stand Mittwoch, 26. Juli 2023, 47 Risikobäume der Priorität 2 gefällt werden. Unter den Risikobäumen ist dieses Mal auch ein Silberahorn in der Heckstraße, welcher zu rund 95 Prozent abgestorben ist. Aufgrund nicht mehr gegebener Verkehrssicherheit muss der Baum gefällt werden.
Entnommen werden muss außerdem eine Linde in der Straße Hohe Buchen, welche erhebliche Schäden im unteren Stammbereich sowie Wurzelanlaufbereich in Form von weiträumig abgestorbenem Gewebe aufweist. In Folge dessen kann der Baum die Versorgung mit Wasser und Nährstoffen nicht mehr in ausreichender Weise aufrechterhalten, so dass die Baumkrone bereits überwiegend abgestorben ist. Die Schäden sowie die Herstellung der Verkehrssicherheit können durch baumpflegerische Maßnahmen nicht kompensiert werden.
Zudem werden an den Außengrenzen des städtischen Waldes, z.B. zu Straßen, Radrouten, Bahnlinien oder der Bebauung, vom Gutachter erkannte von Bäumen ausgehende Gefahren beseitigt.
Werden potenzielle Gefahren festgestellt, können Pflegearbeiten erforderlich werden. Diese dienen der Erhaltung eines langfristig sicheren Baumbestandes in Essen. In manchen Fällen können aber selbst Pflegemaßnahmen die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes nicht wiederherstellen. Solche Bäume werden als Risiko- oder Gefahrenbäume bezeichnet und müssen kurz- oder mittelfristig gefällt werden.
Zu den Einstufungen der Risikobäume
Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.
Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison vom 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt.