Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung bei Arbeiten zur Montage einer Solaranlage auf dem Dach eines Bullenstalls ist ein 54-Jähriger in Niedersachsen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück bestätigte am Donnerstag laut einem Sprecher ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Papenburg vom November. Bei dem Vorfall war im Mai 2021 ein Monteur durch das Stalldach in den Tod gestürzt, ein weiterer wurde schwer verletzt.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dass unter dem Stalldach kein notwendiges Sicherungsnetz angebracht worden war. Zudem soll er nach dem tödlichen ersten Unfall den zweiten Monteur angewiesen haben, erneut das Dach zu betreten. Dieser stürzte daraufhin ebenfalls ab und verletzte sich schwer.
Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tatmehrheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu zweijähriger Haft auf Bewährung. Seine Berufung gegen das Urteil verwarf das Landgericht nun als unbegründet. Es folgte damit dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Das Landgericht teilte die Feststellungen des Amtsgerichts jedoch im Wesentlichen und präzisierte hinsichtlich der Position des Angeklagten, dass er nicht nur Bauleiter, sondern auch Arbeitgeber gewesen sei.
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