Knapp die Hälfte der Beschäftigten mit Tarifvertrag in Deutschland bekommt in diesem Jahr Urlaubsgeld. Im Schnitt sind es 1644 Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Das sind demnach 42 Euro oder 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr.
Genau liegt der Anteil der Tarifbeschäftigten, die Urlaubsgeld bekommen, laut Statistik bei 46,8 Prozent. In den westlichen Bundesländern bekommen sie mit 1692 Euro im Schnitt deutlich mehr als in den östlichen Bundesländern mit 1196 Euro.
Sowohl der Anteil der Beschäftigten mit Urlaubsgeld als auch die Höhe hängen zudem von der Branche ab: Das höchste Urlaubsgeld bekommen in diesem Jahr laut Statistikamt Beschäftigte im Bereich Informationsdienstleistungen – hier sind es 3769 Euro. Im Maschinenbau liegt das Urlaubsgeld im Schnitt bei 2982 Euro. Die niedrigste Sonderzahlung, im Schnitt 326 Euro, erhalten Tarifbeschäftigte im Bereich Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften.
Ein Sonderfall bei den Sonderzahlungen sind die 5,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung am Donnerstag erklärte. Für sie gebe es kein gesondertes Urlaubsgeld mehr, da es durch die Tarifreform des Jahres 2005 mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung im Winter zusammengefasst wurde. „Ganz verschwunden ist das Urlaubsgeld also nicht – es wird von vielen Beschäftigten im öffentlichen Dienst wohl nur nicht mehr als solches wahrgenommen.“
Beschäftigte in der Privatwirtschaft erhalten das Urlaubsgeld demnach ganz überwiegend separat im Sommer. Laut einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des WSI bekommen in tarifgebundenen Betrieben 74 Prozent der Beschäftigten das Extra für die Ferienkasse – ohne Tarif sind es demnach 36 Prozent.
Die Auswertungen des Statistikamts zum Urlaubsgeld basieren auf Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen. Bei der Berechnung der Durchschnittshöhe beziehen die Statistiker nur die Tarifverträge ein, bei denen ein Urlaubsgeld gezahlt wird – nicht als Urlaubsgeld gezählt werden Jahressonderzahlungen wie etwa das Weihnachtsgeld.
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