Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag (09.30 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde der rechtsextremistischen Kleinstpartei Die Rechte. Es geht um verbotene Fackeln bei einer Demonstration. Im Jahr 2017 meldete die Partei in Nordrhein-Westfalen eine Versammlung an, bei der acht Fackeln entzündet werden sollten. (Az. 15 A 4693/18)
Das durften die Teilnehmer aber nicht – wegen der „spezifischen Provokationswirkung“ wurde eine Gefahr für die öffentliche Ordnung befürchtet. Die Versammlung fand fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Besetzung der Dortmunder Reinoldikirche durch Neonazis statt, bei der auch Pyrotechnik gezündet worden war. Klagen gegen das Fackelverbot scheiterten vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Landesverband der Partei wandte sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht.
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