Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihre Ermittlungen zu einer zwischen Regierung und Opposition umstrittenen tariflichen Eingruppierung sowie späteren rückwirkenden Gehaltserhöhung für die Büroleiterin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) eingestellt. Bei einer intensiven rechtlichen Prüfung hätten sich keine Anhaltspunkte für vorsätzliche – also bewusst pflichtwidrige – Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften ergeben, erklärte die Behörde in der niedersächsischen Landeshauptstadt am Montag.
Der politische Streit um das Gehalt der Büroleitern von Weil schwelt seit Monaten. Es geht um deren ursprüngliche tarifliche Eingruppierung sowie eine mit einer rückwirkenden Gehaltserhöhung in Höhe von 1900 Euro im Monat verbundenen späteren Beförderung. Der niedersächsische Landtag setzte auf Betreiben der CDU dazu einen Untersuchungsausschuss ein.
Die CDU und die niedersächsische Staatskanzlei legten inzwischen eigene Rechtsgutachten vor, die zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Frage der verwaltungsrechtlichen Rechtmäßigkeit kommen. Die CDU wittert einen Fall von persönlicher Begünstigung der als sogenannte Quereinsteigerin in den öffentlichen Dienst des Landes gewechselten Büroleiterin, die Staatskanzlei bestreitet dies. Das CDU-Gutachten etwa vermenge Tarifrecht und beamtenrechtliche Regelungen, erklärte diese.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte ihre Ermittlungen vor rund einem Monat eingeleitet, diese richteten sich gegen Unbekannt. Es ging um den möglichen Anfangsverdacht einer Untreue. Auslöser waren Pressberichte über die Vorstellung des von der CDU in Auftrag gegeben Rechtsgutachtens.
Die Staatsanwaltschaft betonte am Montag, sie habe sich bei ihrer Prüfung auf etwaige strafrechtlich relevante Handlungen beschränkt. Über die Frage der verwaltungsrechtlichen Rechtmäßigkeit der Entscheidungen mit Blick auf die Eingruppierung und Höhergruppierung der Büroleiterin habe sie nicht zu entscheiden. Dies sei nach wie vor „strittig“. Die Behörde verwies in diesem Zusammenhang unter anderem auch auf die gegensätzlichen Gutachten.
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