Im Komplex um ein sogenanntes Hawala-System muss das Landgericht Düsseldorf neu über die Strafen für vier der Angeklagten entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Düsseldorfer Urteil vom April 2023 teilweise auf, wie aus am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht. Die Feststellungen zu den Taten ließ der BGH aber bestehen. (Az. 3 StR 1/24)
Demnach waren die Männer auf unterschiedliche Art in das international agierende Hawala-Bankingsystem eingebunden. Bei diesem in Deutschland verbotenen System wechselt ausschließlich Bargeld den Besitzer. Die Angeklagten wurden zunächst zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Jahren verurteilt, unter anderem wegen Beihilfe zu illegalen Geldgeschäften, Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung.
Dabei ging es um Bedrohungen, Gewalt und Entführungen im Streit um offenbar unterschlagene Gelder. Die vier Männer wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser änderte die Schuldsprüche nun leicht ab. Über die Strafen muss deshalb in Düsseldorf noch einmal entschieden werden.
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