Essen – Der Rat der Stadt Essen wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 26. Juni 2024 darüber entscheiden. Die nachstehenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stattfinden:
- 1. September
Borbeck: 41. Borbecker Marktfest - 8. September
Kupferdreh: 39. Sonnenblumenfest
Kettwig: 30. Brunnenfest - 15. September
Altenessen: Stadtteilfest mit Herbstkirmes
Werden: Herbstfest mit Stoff- und Tuchmarkt - 27. Oktober
Innenstadt: Eröffnung der Essener Lichtwochen
Kettwig: 18. Kürbisfest - 3. November
Steele: Eröffnung 48. Steeler Weihnachtsmarkt - 1. Dezember
Altenessen: 12. Adventmarkt
Borbeck: Einschalten der 74. Borbecker Lichtwochen
Kettwig: Weihnachtsdorf
Steele: 48. Weihnachtsmarkt
Werden: 43. Weihnachtsmarkt - 15. Dezember
Innenstadt: 52. Internationaler Weihnachtsmarkt
Rüttenscheid: 21. Wintermarkt
Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW)
Die Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16. November 2006 in der am 30. März 2018 in Kraft getretenen Fassung. Sämtliche Terminvorschläge für 2024 müssen die Anforderung erfüllen, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden (§ 6 Abs. 1 S. 1 LÖG NRW) und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 4 S. 3 LÖG NRW).