Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Dienstag (09.30 Uhr) über Asyl für zwei irakische Mädchen in den Niederlanden. Die beiden Jugendlichen machen geltend, dass sie sich an die Gleichstellung der Geschlechter gewöhnt hätten und bei einer Rückkehr in den Irak nicht mehr an dortige Werte anpassen könnten. Ihre Asylanträge wurden aber abgelehnt, weswegen sie in den Niederlanden klagten. (Az. C-646/21)
Das dortige Gericht legte dem EuGH mehrere Fragen vor. Unter anderem wollte es wissen, ob die im jungen Alter angenommenen westlichen Werte so wichtig seien, dass von den Mädchen nicht verlangt werden könne, darauf zu verzichten. Der zuständige Generalanwalt argumentierte in seinem Gutachten im Juli im Sinn der Jugendlichen. Nun soll der EuGH entscheiden.
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