Moderation bei rechtem Medium: Lehramtsreferendarin darf nicht Beamtin werden

Die Tätigkeit für ein rechtsextremes Medienunternehmen ist nicht mit der Berufung in ein Beamtenverhältnis vereinbar.

Die Tätigkeit für ein rechtsextremes Medienunternehmen ist nicht mit der Berufung in ein Beamtenverhältnis vereinbar. Das entschied das Verwaltungsgericht im brandenburgischen Frankfurt an der Oder am Donnerstag, wie es am Montag mitteilte. Es lehnte den Eilantrag einer Lehramtsreferendarin ab, die gegen die Rücknahme ihrer Ernennung zur Beamtin auf Widerruf vorgegangen war.

Die Referendarin hatte, ohne dies anzugeben, als Moderatorin für das vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Medienunternehmen Compact moderiert. Das Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, „dass die Antragstellerin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet“. Eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist zulässig.

Der Fall war durch einen Bericht des Berliner „Tagesspiegels“ bekannt geworden. Demnach moderierte die Frau, die als Referendarin an einer Grundschule im Brandenburger Landkreis Märkisch-Oderland eingesetzt war, bis Januar 2023 den Nachrichtenkanal „Compact. Der Tag“. Dabei soll sie ihre eigentlich blonden Haare unter einer braunen Perücke versteckt und einen anderen Namen angegeben haben.

Der Fernsehkanal wird von der Compact-Magazin GmbH betrieben, hinter welcher der Aktivist Jürgen Elsässer steht. Das Unternehmen wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz 2021 als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft.
© AFP

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