Rhein-Kreis Neuss – „Wir setzen unser Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien im Kreisgebiet zu erhöhen, konsequent um. Unser Förderprogramm richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die neue steckerfertige Solaranlagen anschaffen und nutzen“, betont Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Nachdem die Bundesregierung das sogenannte Solarpaket I beschlossen hat, können nun auch steckerfertige Photovoltaikanlagen mit bis zu 800 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters), die an einen Stromkreis angeschlossen werden, gefördert werden. Bislang war dies nur bis 600 Watt Leistung möglich. Dank neuer Regelungen aus dem Solarpaket I können Balkonkraftwerke zudem jetzt unbürokratischer ans Netz gehen.
Wer eine solche Anlage installieren will, muss sie beispielsweise nicht mehr beim Netzbetreiber, sondern nur noch bei der Bundesnetzagentur anmelden. Die Registrierung ist online unter www.marktstammdatenregister.de möglich. Bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers werden zudem vorübergehend auch ältere rückwärtslaufende Zähler toleriert.
Antragsberechtigt für das Förderprogramm des Rhein-Kreises Neuss sind Personen, die Mieter oder Eigentümer einer Wohneinheit in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus im Kreisgebiet sind. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beziehungsweise 300 Euro bei Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins. Die Anbringung steckerfertiger Photovoltaikanlagen kann unterschiedlich gestaltet werden, zum Beispiel auch vertikal an die Hauswand gebaut oder auf dem Rasen, der Garage oder dem Carport.
Bei der Umsetzung und Entwicklung des Förderprogramms kooperiert der Kreis eng mit dem Technologiezentrum Glehn (TZG). Gefördert werden der Erwerb und die Installation von neuen, steckerfertigen Photovoltaikanlagen, die in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern im Kreisgebiet installiert werden.
Eine Förderung kann online unter https://rkn.nrw/pr021 beantragt werden. Dort finden sich auch die genauen Förderbestimmungen und weitere Informationen zum Förderprogramm.