Expertenrat hält Treibhausgas-Prognosen der Regierung für unrealistisch

Der von der Bundesregierung eingesetzte Expertenrat für Klimafragen hält deren Prognosen zur Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 für unrealistisch.

Der von der Bundesregierung eingesetzte Expertenrat für Klimafragen hält deren Prognosen zur Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 für unrealistisch. „Wir gehen von einer Zielverfehlung aus“, sagte der Ratsvorsitzende Hans-Martin Henning am Montag in Berlin bei der Vorstellung des Sondergutachtens des Gremiums zur Bewertung der Projektionsdaten 2024 der Regierung. Dies betreffe auch das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045.

Die Expertinnen und Experten halten es demnach im Gegensatz zur Regierungsprognose für eher unwahrscheinlich, dass die Emissionen gemäß den von Deutschland eingegangenen Verpflichtungen bis 2030 um 65 Prozent verglichen mit dem Stand von 1990 sinken werden. „Nach Prüfung der Daten bestätigt der Expertenrat, dass die Gesamtemissionen bis 2030 substanziell sinken werden, allerdings vermutlich weniger stark als in den Projektionsdaten ermittelt“, sagte Henning.

So werde der projizierte Treibhausgasausstoß „in den Sektoren Energie, Gebäude und Verkehr sowie mit Einschränkungen auch in der Industrie unterschätzt“. Daher könne der Rat die von der Regierung ausgewiesene Zielerreichung für die Jahre 2021 bis 2030 nicht bestätigen, sondern gehe „im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus“.

Zur Treibhausgasneutralität sagte die stellvertretende Ratsvorsitzende Brigitte Knopf, dass diese laut dem Befund des Expertenrats „auch bis 2050 nicht erreicht würde“. Dies heiße „dass das Ziel der Treibhausgasneutralität in weite Ferne rückt“. Ein Grund dafür sei eine zu erwartende Überschreitung der Emissionsmengen um etwa zehn Prozent bereits im Zeitraum 2031 bis 2040, was sich dann auch auf die Zeit danach auswirke.

Der Expertenrat empfiehlt der Regierung dringend, Gegenmaßnahmen einzuleiten. „Der Fokus sollte hier auf den beiden für die europäische Lastenteilung relevanten Sektoren Gebäude und Verkehr liegen, die zudem die größten Zielüberschreitungen aufweisen.“ Henning und Knopf verwiesen dabei auch auf drohende EU-Vertragsverletzungsverfahren, wenn nicht gehandelt werde.

Eine rechtliche Verpflichtung zum Gegensteuern gebe es auf Grundlage des neuen, von der Regierung reformierten Klimaschutzgesetzes vorerst nicht, räumen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein. Demnach müssen zusätzliche Maßnahmen erst beschlossen werden, wenn zweimal in Folge eine zu erwartende Zielverfehlung durch den Expertenrat festgestellt wird. Es mache jedoch keinen Sinn, „auf ein abermaliges Eintreten einer Zielverfehlung zu warten“, sagte Knopf, zumal dies im kommenden Frühjahr zu erwarten sei.

Ein Sprecher des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums räumte „Unsicherheiten“ in den Prognosedaten ein. Die Befunde des Expertenrats müssten nun aber zunächst überprüft werden. Der Sprecher verwies auf in den vergangenen Monaten erreichte Fortschritte bei der Emissionssenkung, etwa durch die Abschaltung von 18 Kohlekraftwerken allein im April oder den massiven Ausbau der Solarenergie. Ein Sprecher des Verkehrsressorts sagte, es seien bei Lkw-Maut, Ladepunkten für Elektroautos oder Bahnsanierung durchaus Maßnahmen angestoßen worden, die aber erst langfristig wirken würden.

„Die ‚Ampel‘ versagt beim Klimaschutz“, erklärte der Vorsitzende des Umweltverbands BUND, Olaf Bandt, zu dem Expertengutachten. Von „Klimaschummelei“ sprach die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Um die Klimaziele noch zu erreichen, müsse die Regierung „nun die nötigen Maßnahmen auf den Weg bringen“, verlangte Lutz Weischer von Germanwatch.

„Unrealistische Annahmen führen nicht zu gutem Klimaschutz“, warf WWF-Klimachefin Viviane Raddatz der Regierung vor. „Pi mal Daumen“ reiche hier nicht aus. „Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen bedeutet dies, dass die Ampel-Koalition Zukunftsinvestitionen im Klimabereich dringend absichern muss“, erklärte Simon Müller, Direktor des Thinktanks Agora Energiewende. Sonst drohten massive Wohlstandsverluste durch Folgen der Erderwärmung.

Das neue Klimaschutzgesetz ist parlamentarisch verabschiedet. Es wurde vom Bundespräsidenten aber noch nicht ausgefertigt und ist daher offiziell noch nicht in Kraft.
© AFP

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