Wegen der Ermordung seiner Lebensgefährtin im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses hat Landgericht im niedersächsischen Verden einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richterinnen und Richter gingen nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Donnerstag von einer Tat aus niedrigen Beweggründen aus. Laut Urteil vom Mittwoch hatte der 32-jährige Angeklagte seine Partnerin tödlich mit einem Messer verletzt, weil er eine Trennung und die Wegnahme der gemeinsamen Kinder verhindern wollte.
Die Tat ereignete sich im September vergangenen Jahres in Verden. Laut Anklage schlug der Beschuldigte seine Partnerin zunächst und stach dann mit einem Messer auf sie ein. Als sich die 31-Jährige ins Treppenhaus flüchtete, folgte er ihr und stach weiter zu. Insgesamt fügte er der Frau laut Staatsanwaltschaft 22 Stich- und Schnittverletzungen zu.
Angeklagt war das Geschehen ursprünglich wegen Totschlags, außerdem wurde von einer verminderten Schuldfähigkeit des Beschuldigten ausgegangen. Laut Gerichtssprecher kam die Kammer nach einer Einlassung des Angeklagten aber zu dem Ergebnis, dass es sich um Mord aus niedrigen Beweggründen handelte. Auch eine mögliche psychische Erkrankung des Manns wegen Wahnvorstellungen über eine angebliche Vergiftung wirkte sich demnach nicht bei der Tat aus.
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