Temu gibt Unterlassungserklärung nach Abmahnung durch Verbraucherzentrale ab

Der Online-Händler Temu hat nach einer Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Der Online-Händler Temu hat nach der Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich der Anbieter, alle monierten Verstöße zu unterlassen, wie der Vzbv am Dienstag in Berlin erklärte. Der Verband hatte dem Unternehmen vorgeworfen, Verbraucherinnen und Verbraucher mit „willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs“ zu verunsichern.

Unrechtmäßig sei etwa der Einsatz sogenannter Dark Patterns: Temu setzte mit Hinweisen wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ die Kunden unter Druck. Dieses Vorgehen soll es nun, genauso wie Streichpreise ohne weitere Erklärungen, bei Temu in Deutschland nicht mehr geben, erklärte der Vzbv.

Zunächst habe Temu mit seiner Erklärung einen langwierigen Gerichtsprozess vermieden. „Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird im Blick behalten, ob sich der Anbieter an seine Unterlassungserklärung hält“, erklärte Vzbv-Chefin Ramona Pop. Verstößt Temu erneut gegen die monierte Vorgehensweise, könne der Vzbv eine Vertragsstrafe fordern.

Unabhängig davon müsse aber auch die Europäische Kommission mit ihren geplanten Leitlinien Klarheit im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, forderte die Verbraucherschützerin. „Manipulative und süchtig machende Designs auf Online-Plattformen“ müssten verhindert werden.

Hinter Temu steht das Unternehmen Pinduoduo, welches Mitte März nahezu eine Verdopplung seines Gewinns im vergangenen Jahr gemeldet hatte. Die App lockt mit extremen Schnäppchen, steht aber auch immer wieder wegen schlechter Qualität, nicht erhaltenen Sendungen und nicht zuletzt der katastrophalen Klima- und Umweltbilanz seiner Produkte in der Kritik.
© AFP

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