Bandenkrieg im Raum Stuttgart: Anklage wegen illegalen Besitzes von Handgranaten

Im Zusammenhang mit einem seit fast zwei Jahren andauernden Bandenkrieg im Raum Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft vier Männer wegen des Besitzes von Handgranaten angeklagt.

Im Zusammenhang mit einem seit fast zwei Jahren andauernden Bandenkrieg im Raum Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft vier Männer wegen des illegalen Besitzes von Handgranaten angeklagt. Den Beschuldigten im Alter von 25 und 55 Jahren wird nach Angaben der Anklagebehörde vom Montag unter anderem „das unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe“ vorgeworfen. Das Landgericht Stuttgart muss die Anklage noch prüfen.

Wie die Staatsanwaltschaft in der baden-wüttembergischen Landeshauptstadt mitteilte, geht es um Handgranaten, die im Oktober 2023 sowie Januar 024 in Bad Überkingen und Urbach gefunden worden waren. Der Sprengkörper in Überkingen wurde nach früheren Behördenangaben seinerzeit zusammen mit einer Maschinenpistole und einem Revolver in einer Plastiktüte entdeckt.

Drei Beschuldigte sollen demnach zu einer von zwei verfeindeten Gruppen im Großraum Stuttgart gehören, die sich schon seit Juli 2022 gewaltsam bekämpfen. Es gab bereits mehrfach gewaltsame Zwischenfälle, darunter Verletzte bei einem Handgranatenwurf auf eine Trauergemeinde auf einem Friedhof in Altbach. Dazu kamen wiederholt Schüsse im Umfeld von Lokalen.

Die beiden Gruppierungen sollen laut Ermittlern mutmaßlich in kriminelle  Aktivitäten verstrickt sein. Die Sicherheitsbehörden reagierten mit großangelegten Ermittlungs- und Kontrollaktionen auf die eskalierende Gewalt. Einer im April vom Landeskriminalamt veröffentlichten Zwischenbilanz zufolge wurden mehr als 60 Verdächtige festgenommen. Zudem gab es mehrere Anklagen und Prozesse, teils auch schon Verurteilungen.

Dem 27-jährigen Beschuldigten wird laut Staatsanwaltschaft zusätzlich noch Drogenhandel mit Kokain zur Last gelegt. Alle vier Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft. Das Landgericht Stuttgart wird die Anklage prüfen und über die Eröffnung einer Hauptverhandlung entscheiden.
© AFP

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