Krefeld – Damit werden die Rahmenbedingungen für beide Seiten rechtssicher festgelegt. Vertreter der Krefelder Gemeinden hatten diesen Wunsch an die Verwaltung herangetragen. Bisher wurde der Ruf nur während des Ramadans auf Antrag hin genehmigt. Die neue Regelung ersetzt somit einen wiederkehrenden Verwaltungsakt. Ab sofort soll es den sechs Gemeinden grundsätzlich gestattet sein, einmal pro Woche, freitags zwischen 12 und 15 Uhr, den Ruf über fest installierte Lautsprecher für eine Dauer von maximal fünf Minuten auszusenden. Die Gläubigen werden damit zum Freitagsgebet eingeladen.
Islamischer Gebetsruf ist über Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt
Der islamische Gebetsruf ist über das Grundgesetz im Zuge der Religionsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt. Es sind jedoch Immissionsgrenzwerte in der jeweiligen Nachbarschaft zu beachten. Im Vertrag verpflichten sich die Gemeinden, diese Grenzwerte einzuhalten. Außerdem müssen sie einen festen Ansprechpartner für die Nachbarschaft benennen und die Anwohner über einen Flyer informieren. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Gebetsruf wurde über die Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld ausgehandelt und zunächst mit jenen Gemeinden abgeschlossen, die bereits Ausnahmegenehmigungen für den Ramadan erhalten hatten. Dieser Weg einer festen Vereinbarung mit Rechten und Pflichten steht nun auch den anderen fünf muslimischen Gemeinden offen.