Rhein-Kreis Neuss – Der Rhein-Kreis Neuss macht darauf aufmerksam, dass alle Bohrungen einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzeigepflichtig sind. Nur so erhält die zuständige Untere Wasserbehörde die Möglichkeit, die Wirkungen auf den Wasserhaushalt zu prüfen und die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Anordnungen zu treffen. Möglich macht dies ein neuer digitaler Antragsassistent, der gemeinsam vom Amt für Umweltschutz und der Stabsstelle Digitalisierung des Rhein-Kreises Neuss sowie der ITK Rheinland eingerichtet wurde.
Bürgerinnen und Bürger, die den neuen Service nutzen möchten, benötigen dafür zunächst kein besonderes Nutzerkonto, wie man es von anderen Dienstleistern her gewohnt ist. Einfach den neuen Online-Dienst über den Link www.rkn.nrw/brunnen (Reiter „Gartenbrunnen“) starten und die erforderlichen Daten Schritt für Schritt erfassen. Dort finden sich auch weitere Informationen zur Grundwasserförderung.
„Häufig ist die Bohrung eines Gartenbrunnens aber gar nicht sinnvoll“, erläutert die Leiterin des Amtes für Umweltschutz, Ines Willner. So fällt für die Anzeige beim Amt für Umweltschutz eine Gebühr in Höhe von 100 Euro an. Bei Bohrungen in Wasserschutzzonen ist sogar eine Genehmigung erforderlich, die 200 Euro kostet. Unabhängig vom Standort muss die Bohrung durch ein zertifiziertes Unternehmen nach vorgegebenen Standards durchgeführt werden. Hierfür können Kosten in vierstelliger Höhe entstehen. Zudem ist eine Verwendung des geförderten Wassers für Pools oder Pflanzen, die verzehrt werden sollen, nicht sinnvoll. Hier drohen schlimmstenfalls Gesundheitsgefahren, weil nicht sichergestellt ist, dass das geförderte Wasser Trinkwasserqualität hat. Es ist daher gut abzuwägen, ob zur Gartenbewässerung eine zweite Wasseruhr, die von den Kommunen im Rhein-Kreis Neuss angeboten wird, eine bessere Alternative ist. Weitere Auskünfte dazu erteilen die Stadtverwaltungen beziehungsweise erteilt die Gemeindeverwaltung.
Mit Blick auf die zunehmende Verwaltungsdigitalisierung empfehlen die Fachleute der Kreisverwaltung, sich für kommende Dienstleistungen in Deutschland ein Benutzerkonto beim Servicekonto.NRW oder ein Nutzerkonto Bund (die sogenannte BundID) anzulegen. Hinter beiden verbirgt sich ein digitales Nutzerkonto, mit dem sich Personen online gegenüber der Verwaltung ausweisen und im Internet Anträge bei Behörden einreichen können. Wie das genau funktioniert, wird auf https://servicekonto.nrw oder https://id.bund.de/de erklärt.