Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Dienstag (09.00 Uhr) über die Verwertbarkeit von sogenannten Encrochat-Daten. Über diesen als sehr abhörsicher geltenden Kommunikationsdienst kommunizierten mutmaßliche Kriminelle europaweit. Französischen und niederländische Ermittlern gelang in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden Europol und Eurojust 2020 ein Hackerangriff auf das Programm. Die Kommunikationsdaten wurden unter anderem dem deutschen Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. (Az. C-670/22)
Infolge der Entschlüsselung wurden in Deutschland tausende Strafverfahren eingeleitet. In einem davon muss das Berliner Landgericht über einen Fall mutmaßlichen Drogenhandels entscheiden. Es fragte den EuGH, ob deutsche Ermittler beim Erlangen der Daten gegen EU-Recht verstießen – und falls es Verstöße gab, ob sich das auf das Urteil auswirken müsste. Der Bundesgerichtshof hatte 2022 entschieden, dass Encrochat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertet werden dürfen.
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