Niederlage für Kneipp in Markenstreit mit französischem Unternehmen

Der deutsche Kosmetikhersteller Kneipp hat vor dem Gericht der Europäischen Union eine Niederlage im Markenstreit mit einem französischen Unternehmen erlitten.

Der deutsche Kosmetikhersteller Kneipp hat vor dem Gericht der Europäischen Union eine Niederlage im Markenstreit mit einem französischen Unternehmen erlitten. Die Richter wiesen am Mittwoch in Luxemburg eine Klage des Würzburger Unternehmens ab, das die Marke „Joyful by nature“ eintragen lassen wollte. Der Luxuswarenhersteller Maison Jean Patou war erfolgreich dagegen vorgegangen.

Bereits 2019 wollte Kneipp die Bezeichnung „Joyful by nature“ für kosmetische Mittel, Duftkerzen und Marketing-Dienstleistungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden. Dagegen legte der französische Mode- und Parfümfabrikant wegen der eigenen Marke „Joy“ Widerspruch ein und bekam teilweise Recht, wie das Gericht der EU mitteilte.

Kneipp wiederum wehrte sich gegen die Entscheidung des EUIPO und zog vor Gericht. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg entschieden, „dass die Marke ‚Joy‘ in einem wesentlichen Teil des Unionsgebiets, insbesondere in Frankreich, für Parfümeriewaren und Parfüms Wertschätzung genießt“. Die Marke habe einen hohen Bekanntheitsgrad aufgebaut. Selbst wenn dieser in den vergangenen Jahren abgebaut hätte, habe zum Zeitpunkt der Anmeldung der Marke eine „gewisse ‚Restbekanntheit'“ überdauert.

Es könne demnach nicht ausgeschlossen werden, dass die beiden Marken „gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden könnten“, weil sie sich so ähnlich seien. Deshalb bestehe die Gefahr, dass Kneipp die Marke „Joy“ in „unlauterer Weise ausnutzen könnte“, stellten die Richter fest. Kneipp kann gegen das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem höchsten Gericht der EU, vorgehen.
© AFP

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