EU-Gericht: Grenzschutzagentur Frontex verweigerte zu Unrecht Zugang zu Fotos

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch laut einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zu Unrecht den Zugang zu Fotos und Videos von einem Einsatz im zentralen Mittelmeer 2021 verweigert.

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch laut einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu Unrecht den Zugang zu Bildern von einem ihrer Einsätze im zentralen Mittelmeer 2021 verweigert. Das entschied das Gericht in Luxemburg nach Angaben vom Mittwoch. (Az. T-205/22)

Sea Watch hatte demnach gegen eine Frontex-Weigerung geklagt, ihr 73 Dokumente zu einer Luftoperation am 30. Juli 2021 zugänglich zu machen. Die Klage der Organisation, die Migranten aus dem Mittelmeer rettet, lehnte das EuG allerdings mit dem aktuellen Urteil weitgehend ab. Eine Ausnahme bildete demnach lediglich die Weigerung des Zugangs zu einer Reihe von Bildaufnahmen des fraglichen Einsatzes. In der Ablehnung des Antrags sei Frontex auf diese nicht eingegangen, die Entscheidung der Grenzschutzagentur in Bezug auf diese Fotos mithin nichtig.

Nach Gerichtsangaben wollte sich Sea Watch durch die Sichtung der Dokumente „vergewissern, dass Frontex und die Behörden bestimmter Mitgliedsstaaten bei dieser Operation nicht gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen haben“. Die EU-Grenzschutzagentur ist an der Überwachung der EU-Seegrenzen im Mittelmeer beteiligt. Menschenrechtsorganisationen werfen Frontex und nationalen Behörden immer wieder sogenannte illegale Pushbacks vor, bei denen die Beamten Flüchtlingsboote zurück in andere Gewässer drängen.

Das Gericht der EU ist unter anderem zuständig für Klagen gegen Beschlüsse von Organen der EU. Daneben gibt es den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er legt unter anderem das EU-Recht aus und prüft, ob nationale Regelungen mit diesem vereinbar sind oder Mitgliedsstaaten das Unionsrecht verletzten. Das Urteil ist laut EuG nicht rechtskräftig. Es können dagegen innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen beim EuGH Rechtsmittel eingelegt werden.
© AFP

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