Das Landgericht Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern hat einen 28-jährigen Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass er im September 2023 in seiner Wohnung in Greifswald einen 38-jährigen Nachbarn so schwer geschlagen hatte, dass dieser daran starb. Gegen einen gleichaltrigen Bekannten verhängte das Gericht laut einer Sprecherin wegen versuchter Strafvereitelung eine Haftstrafe von drei Jahren.
Nach dem Tod des Opfers hatten die beiden Männer die Leiche mit Messern, einer Säge und einer Machete zerteilt. Die verpackten Körperteile versteckten sie zunächst in der gesamten Wohnung. Um einen weiteren Bekannten zu bewegen, ihnen mit seinem Auto beim Abtransport zu helfen, schickten sie ihm Fotos der Leichenteile. Der Mann alarmierte stattdessen die Polizei.
Der Haupttäter und das Opfer hatten an dem Abend erhebliche Mengen Alkohol getrunken. Als sie in Streit gerieten, streckte der 28-Jährige seinen Bekannten mit mehreren Schlägen gegen den Kopf nieder. Er legte den 38-Jährigen auf eine Couch und ging schlafen. Als der Angeklagte am nächsten Morgen das Opfer tot auffand, informierte er den zweiten Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft klagte die beiden Männer auch wegen Störung der Totenruhe an. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht sie frei, denn sie hätten den Toten nicht herabwürdigen wollen. Auch sei die Leiche noch nicht in Obhut genommen gewesen, zum Beispiel durch einen Bestatter.
Die Staatsanwaltschaft forderte sechs beziehungsweise vier Jahre Haft für die beiden Angeklagten. Der Verteidiger des Haupttäters wollte einen Freispruch, der Anwalt des zweiten Angeklagten eine Bewährungsstrafe. Sein Mandant hatte im Prozess bestritten, sich am Zerteilen der Leiche beteiligt zu haben.
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