Bistum Trier entlässt saarländischen AfD-Politiker aus kirchlichem Gremium

Das Bistum Trier hat einen saarländischen AfD-Landespolitiker aus dem Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde entlassen.

Das Bistum Trier in Rheinland-Pfalz hat einen saarländischen AfD-Landespolitiker aus dem Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde in Neunkirchen entlassen. „Parteien, die rechtsextrem sind oder am Rande dieser Ideologie wuchern, können für uns Christen kein Ort der politischen Betätigung sein“, erklärte Generalvikar Ulrich von Plettenberg am Mittwoch in Trier. Die Mitgliedschaft in einem kirchlichen Gremium sei nicht vereinbar mit einer AfD-repräsentativen Funktion.

Konkret geht es um den saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert. Er ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im saarländischen Landtag und auch auf kommunaler Ebene für sie aktiv.

Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat der Pfarrei und Kirchengemeinde stellten nach Angaben des Bistums einen Antrag auf Entlassung. Darin argumentierten sie, dass Schaufert ein hoher Funktionsträger der AfD sei und sich von extremistischen Positionen nicht öffentlich distanziert habe. Dadurch schade er dem Ruf der Gemeinde.

Von Plettenberg erklärte am Mittwoch, dass es für Funktionen in der Kirche zwischen den kirchlichen und den individuellen öffentlichen Positionierungen eine Mindestübereinstimmung geben müsse. „Wer im kirchlichen Dienst beschäftigt ist oder ein Ehrenamt in der Kirche wahrnimmt, ist mitverantwortlich für die Glaubwürdigkeit der Kirche“, fügte er hinzu.

Wer eine Partei vertrete, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Kultur diffamiere oder ihnen das Recht auf ein faires Asylsystem verweigere, sei im kirchlichen Dienst oder im Ehrenamt nicht mehr tragbar.

Ein persönliches Gespräch mit Schaufert habe gezeigt, dass er an seinen Ämtern und Funktionen in der AfD festhalte und sich nicht von verschiedenen Positionen distanzieren wolle. Daher sehe er keine Vertrauensbasis mehr für eine weitere Zusammenarbeit, erklärte von Plettenberg.

Die betroffene Pfarrei teilte ihr Bedauern mit, dass es in diesem Fall keine andere Lösung gegeben habe. Es gehe ihr nicht um die Person an sich, sondern um „das Wahrnehmen außerhalb der Kirchengemeinde, die eben mit Leitungsfunktionen innerhalb der Kirche nicht vereinbar sind“, erklärte Pfarrer Bernd Seibel. Gegen die Entscheidung kann Schaufert Beschwerde beim Trierer Bischof Stephan Ackermann einlegen.
© AFP

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