Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer eines Oldtimers. Das damals 40 Jahre alte Auto war 2021 im Internet angeboten worden, in der Anzeige hieß es „Klimaanlage funktioniert einwandfrei“. Der Käufer machte eine Probefahrt und unterschrieb den Vertrag, in dem der Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart wurde. (Az. VIII ZR 161/23)
Zwei Monate später bemerkte er, dass die Klimaanlage nicht funktionierte. Der Verkäufer lehnte mögliche Ansprüche ab. Daraufhin ließ der Käufer die Klimaanlage reparieren. Vom Verkäufer forderte er vor Gericht die Hälfte der Reparaturkosten, etwa 1750 Euro, zurück. Vor dem Landgericht Limburg hatte er keinen Erfolg. Dieses argumentierte, dass bei einem so alten Auto immer damit zu rechnen sein müsse, dass etwas kaputtgehe. Nun soll der BGH entscheiden.
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