Kinderleiche in Kanal versenkt: Eltern schweigen in Mordprozess in Duisburg

Im Fall um eine im Rhein-Herne-Kanal versenkte Leiche einer Dreijährigen müssen sich die Eltern des Kinds vor dem Landgericht Duisburg verantworten.

Im Fall um eine im Rhein-Herne-Kanal versenkte Leiche einer Dreijährigen müssen sich seit Donnerstag die Eltern des Kinds vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Zum Auftakt wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Die Verteidigung kündigte an, dass sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen äußern werden.

Laut Anklage soll der 40-jährige Vater aus Dinslaken das dreijährige Mädchen Ende September in einem Keller eingesperrt haben. Dort habe er sie mit Klebeband gefesselt und zeitweise geknebelt. Die ebenfalls 40-jährige Kindsmutter soll den Angeklagten dazu ermuntert haben. Beide hätten den Tatplan gemeinsam gefasst, hieß es in der Anklage. Am 1. Oktober starb das Mädchen schließlich durch Ersticken.

Der 40-Jährige erschien laut früheren Ermittlerangaben nach der Tat auf einer Polizeiwache in Dinslaken und berichtete den Beamten, er habe das Mädchen am 1. Oktober leblos im Keller seines Wohnhauses gefunden. Anschließend habe er die Leiche seines Kinds mit Gewichten beschwert in den Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen geworfen.

Taucher fanden die Leiche nach den Schilderungen und bargen sie. Nach der Bergung des Kinds wurde auch die Mutter des Mädchens festgenommen. Für den Prozess setzte das Landgericht Duisburg zunächst weitere sechs Termine bis zum 15. Mai fest.
© AFP

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