Eine unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums hat sich für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für den Cannabis-Wirkstoff THC im Straßenverkehr ausgesprochen. Dieser Wert sei vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, teilte das Ministerium am Donnerstag unter Verweis auf das Ergebnis der Expertengruppe mit. Den Experten zufolge ist THC bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum im Blut nachweisbar.
Mit dem vorgeschlagenen Grenzwert soll demnach erreicht werden, dass nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum „in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte“. Zudem sei bei Erreichen des Grenzwertes „eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung“ beim Autofahren nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginne.
Die Expertinnen und Experten empfehlen für Cannabiskonsumenten zudem ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Damit soll demnach „der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol“ Rechnung getragen werden. ,Zur Einführung des von der Expertengruppe vorgeschlagenen Grenzwertes muss das Straßenverkehrsgesetz geändert werden. Bislang ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Gerichte hatten zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt.
Die erst kürzlich vom Bundesrat gebilligte Teillegalisierung von Cannabis tritt am 1. April in Kraft. Das Cannabisgesetz sieht dabei vor, dass eine vom Verkehrsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe bis zum 31. März einen THC-Grenzwert vorschlägt – diese Empfehlung liegt nun vor. Sie wurde den Angaben zufolge den Fraktionen des Bundestags und dem Bundesgesundheitsministerium übermittelt.
Der Arbeitsgruppe gehörten Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie der Polizei an. Sie wurde im Dezember vergangenen Jahres eingesetzt.
© AFP