In einem Prozess um tödliche Schüsse auf einen Mann in einer Hamburger Shishabar hat das Landgericht der Hansestadt den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sah es die zuständige Kammer nach einem rund siebenmonatigen Verfahren am Mittwoch nicht zweifelsfrei als erwiesen an, dass der zum Prozessauftakt 25-jährige Beschuldigte im Juli 2022 die tödlichen Schüsse auf das 27-jährige Opfer abfeuerte.
Verurteilt wurde der Angeklagte deshalb nur wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz – und zwar zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Er hatte laut Anklage eine Maschinenpistole in der Wohnung eines Freundes aufbewahrt, wo die Waffe bei einer Durchsuchung beschlagnahmt worden war.
Laut Sprecher spielte das Aussageverhalten von zwei zentralen Zeuginnen für den Prozess und dessen Ausgang eine entscheidende Rolle. Demnach war der Beschuldigte während der Ermittlungen von seiner früheren Lebensgefährtin belastet worden. Sie gab an, der Mann habe ihr gegenüber die Tat eingeräumt.
Die inzwischen in der Schweiz lebende Zeugin war allerdings nicht bereit, vor Gericht auszusagen und damit die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage überprüfen zu lassen. Eine Zwangsvorführung aus dem Ausland war nicht möglich. Gleiches galt demnach für eine weitere wichtige Zeugin, die ebenfalls in der Schweiz lebt.
Laut Gericht gab es zudem Indizien, die gegen eine mögliche Täterschaft des Angeklagten sprachen. Dieser bestritt in dem Verfahren jede Verwicklung in das Geschehen. Im Ergebnis sprach die Kammer den Mann daher letztlich frei.
Die Tat hatte sich Ende Juli 2022 in einer Shishabar im Hamburger Stadtteil Hohenfelde ereignet. Das Opfer war nach früheren Ermittlerangaben als Gast in dem Lokal, als zwei Männer gezielt auf ihn zugingen und einer davon mehrere Schüsse abgab. Der nun freigesprochene Angeklagte wurde später gefasst und wegen Mordes angeklagt. Der zweite Verdächtige konnte nicht ermittelt werden.
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