In einem Prozess um die Kosten eines Reifenwechsels durch die Feuerwehr hat das Verwaltungsgericht in Gießen der Klage einer Autofahrerin stattgegeben. Die Frau müsse die von der Stadt Kirtorf geforderte Einsatzgebühr in Höhe von 591 Euro nicht bezahlen, entschied das Gericht in der hessischen Stadt am Montag.,Angesichts „einer fehlenden anderweitigen Aufklärung“ habe sie „ausnahmsweise“ davon ausgehen können, dass es sich um bei dem von Feuerwehrleuten angebotenen Wechsel um eine „Freundschaftsdienst“ gehandelt habe. (Az. 2 K 2103/23.GI)
Laut Gerichtsangaben war eine Einheit der örtlichen freiwilligen Feuerwehr im Dezember 2022 während einer Einsatzfahrt zu einem umgestürzten Baum auf die Klägerin getroffen, die wegen eines platten Reifens an ihrem Auto am Straßenrand stand und auf den Pannendienst des ADAC wartete. Da von dem gemeldeten umgestürzten Baum nichts zu sehen war, boten die Einsatzkräfte der Frau an, ihr den Reifen bereits vor Eintreffen der Pannenhelfer zu wechseln.
Einige Wochen später machte die Stadt Kirtorf gegenüber der Frau dann jedoch Kosten von 784,20 Euro für den Feuerwehreinsatz geltend. Den Betrag reduzierte sie später im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens auf 591 Euro. Dagegen klagte die Frau und erhielt vor dem Verwaltungsgericht Gießen recht.
Nach Feststellungen des Gerichts gab es in dem vorliegenden Fall durch das Auto der Klägerin keine „gesteigerte Gefahrenlage“, die einen Einsatz der Feuerwehr erforderlich gemacht hätte. Unter anderem sei der Wagen hinreichend mit Warndreieck und Warnblinkern abgesichert gewesen. Auch habe die Frau aufgrund der „Gesamtumstände“ davon ausgehen dürfen, dass es sich bei der von den Einsatzkräften angebotenen Hilfe um ein kostenloses Angebot handle.
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