Die Berliner Technokultur und das sächsische Bergsteigen sind am Mittwoch neu in das Verzeichnis des immateriellen deutschen Kulturguts aufgenommen worden. Dies entschied die Kulturministerkonferenz der Bundesländer nach eigenen Angaben gemeinsam mit Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne). Ebenfalls neu aufgenommen wurden vier weitere Kulturpraktiken, darunter die Schwälmer Weißstickerei. Die nationale Liste des immateriellen Kulturguts umfasst damit nun 150 Einträge.
Die Berliner Klubszene entwickelte sich im Lauf der 80er Jahre zu einer der weltweit maßgeblichen Keimzellen der seinerzeit populären Technosubkultur. Die elektronische Musikrichtung wurde insbesondere zu einer Art Soundtrack der Wendejahre nach der deutschen Wiedervereinigung, symbolisch dafür stehen legendäre Clubs wie der 1991 eröffnete „Tresor“ und die jährliche Loveparade.
Das sächsische Bergsteigen wiederum bildet eine eigene Tradition und wird seit 1910 in der Sächsischen Schweiz nach eigenen Regeln und ohne Nutzung technischer Hilfsmittel nach dem Prinzip des freien Kletterns praktiziert. Es wird im Rahmen einer regionalen Kultur in Klubs und Freundeskreisen gelebt. Ziel ist unter anderem, Felsen und Natur möglichst wenig zu schaden.
Roth würdigte die Neuaufnahmen als wichtiges Zeichen für einen erweiterten Kulturbegriff, der sich gegen „die absurde Trennung“ von ernster Kultur und Unterhaltungskultur wende. Bezeichnend dafür sei die Aufnahme der Berliner Technokultur. „Ob Subkultur oder traditionelle Handwerkstechnik, all das gehört zum kulturellen Reichtum unseres Landes“, erklärte sie in Berlin.
„Die jüngsten Einträge unterstreichen die Vielfalt und die Lebendigkeit kultureller Praktiken“, betonte der derzeitige Vorsitzende der Konferenz der Kulturminister, Hessens Ressortchef Timon Gremmels (SPD). „Die Liste unseres immateriellen Erbes wächst somit weiter und damit auch das Bekenntnis, Traditionen zu pflegen und langfristig für die nächsten Generationen zu bewahren.“ Kultur werde in Deutschland „tagtäglich gelebt“.
Kulturerbeverzeichnisse gehen auf ein internationales Übereinkommen der UN-Kultur- und Wissenschaftsorganisation Unesco von 2003 zurück, das 2006 in Kraft trat. Es soll den Erhalt von menschlichen Bräuchen, Traditionen und kulturellen Leistungen fördern. Gedacht war es als Ergänzung zu älteren Abkommen zum Schutz materiellen Kulturerbes etwa in Form von Baudenkmälern.
Deutschland trat dem Abkommen zum Erhalt immateriellen Kulturguts 2013 bei und legte anschließend selbst eine entsprechende Liste an, die nach und nach erweitert wird. Darauf finden sich unter anderem auch die Hiphopkultur aus Heidelberg, die Oberammergauer Passionsspiele, der rheinische Karneval, die Bäcker- und Brotbackkultur sowie die deutsche Schützenvereinstradition. Ebenso vertretenp sind die Idee der Kindergärten und die Zucht von Trakehnerpferden.
© AFP