Gut zwei Jahre nach dem tödlichen Zusammenstoß zweier S-Bahnen nahe dem bayerischen Schäftlarn hat das Amtsgericht München am Donnerstag einen der Lokführer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in 51 Fällen und der vorsätzlichen Gefährdung des Bahnverkehrs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Haftstrafe für den Angeklagten, er sollte für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine etwas mildere Bewährungsstrafe von einem Jahr neun Monaten.
Dem Urteil zufolge war der in Richtung München fahrende S-Bahnfahrer im Februar 2022 bei der Anfahrt in den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn zu schnell unterwegs und wurde zwangsweise abgebremst. Er setzte sich aber wiederholt pflichtwidrig über Zwangsbremsungen hinweg.
Seine S-Bahn stieß danach mit einer entgegenkommenden S-Bahn zusammen. Diese war aufgrund des überfahrenen Haltesignals des verurteilten Fahrers zum Stillstand gebracht worden.,Dennoch kam es zur Kollision, bei der ein junger Mann starb und 51 Menschen verletzt wurden. Der entstandene Sachschaden betrug sieben Millionen Euro.
© AFP