Düsseldorf – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch, 6. März, durch einstweilige Anordnung über die geplante Sonntagsöffnung am 10. März 2024 in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt und Kaiserswerth entschieden. Es hat festgestellt, dass die Geschäfte an diesem Tag nicht geöffnet sein dürfen.
Verkaufsoffener Sonntag in Düsseldorf entfällt
Der für den 10. März 2024 geplante verkaufsoffene Sonntagnachmittag in Düsseldorf entfällt.