Essen – Da von Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg auch nach Jahrzehnten noch immer erhebliche Gefahr ausgeht, sind die entsprechenden Entschärfungen mit Auswirkungen für die Bürger:innen verbunden, die beispielsweise evakuiert werden müssen. Bis dato gab es im Fall eines Blindgängerfundes in Essen zwei Sicherheitsradien, einen „inneren Kreis“ und einen „äußeren Kreis“.
Der „innere Kreis“ war der Bereich in direkter Umgebung des Bombenfundortes. Personen innerhalb dieses Bereichs mussten evakuiert werden und Privathäuser und Wohnungen, aber auch Geschäftsräume, Kindergärten, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser und alle weiteren Aufenthaltsorte verlassen. Betroffene im „äußeren Kreis“ mussten sich während der Entschärfung „luftschutzmäßig“ verhalten. Das heißt, sie sollten sich in Gebäudeteilen aufhalten, welche der Bombe abgewandt sind. Zugleich wurden Straßen und Zugangswege zu diesem Bereich für die Dauer der Entschärfung / Sprengung gesperrt.
„Äußerer Kreis“ entfällt
Ab sofort entfällt bei anstehenden Entschärfungen die Unterteilung in zwei Kreise. Künftig wird bei einem Blindgängerfund, der eine Entschärfung oder Sprengung nach sich zieht, nur noch ein zu evakuierender Kreis festgelegt und betroffene Bürger*innen müssen diesen Bereich entsprechend verlassen. Der vormalige Luftschutzbereich („äußere Kreis“) entfällt künftig. Die Entscheidung dazu wurde in direkter Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf getroffen und basiert auf dessen fachlicher Expertise.
Folgende Richtwerte in Bezug auf den Evakuierungsradien gelten in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf ab sofort:
- 5-Zentner-Blindgänger
Evakuierungsradius um Fundort: 300 Meter
- 10-Zentner-Blindgänger
Evakuierungsradius vom Fundort: 600 Meter
Die Stadt Essen sieht die Anpassungen als Optimierung der Prozesse rund um Blindgängerentschärfungen, wobei das Sicherheitsniveau für die Bürger:innen beibehalten wird. Vorteile werden insbesondere beim Erstellen des jeweiligen Evakuierungsplans (nur noch ein Radius vorhanden) sowie bei der Personalbindung und dem Personaleinsatz gesehen, da einer der vormals zwei Evakuierungsdurchgänge entfällt. Ziel ist es, künftige Entschärfungen im Essener Stadtgebiet schneller abzuwickeln und dadurch die Auswirkungen auf Bürger*innen entsprechend zu reduzieren.
Entschärfung erst bei vollständiger Räumung
Im Fall eines Blindgängerfundes werden Bürger*innen vom zuständigen Ordnungsamt auch weiterhin im Rahmen eines Evakuierungsdurchgangs aufgefordert, den betroffenen Bereich zu verlassen. Bereits sehr zeitnah nach dem Fund eines Kampfmittels werden die Bürger:innen mittels Lautsprecherdurchsagen über die bevorstehende Evakuierung informiert, damit sie sich auf die Räumung vorbereiten können.
Sobald die Vorbereitungen für die Entschärfung weiter fortgeschritten sind, führen die Kräfte des Ordnungsamtes den Evakuierungsdurchgang durch, informieren Bürger:innen persönlich und fordern zum sofortigen Verlassen der Wohnung auf. Unterstützt wird dies durch angepasste Lautsprecherdurchsagen, die ebenfalls darauf hinweisen, dass der Bereich unverzüglich geräumt werden muss. Da durch dieses Vorgehen eine umfangreiche und flächendeckende Information der Anwohner:innen gewährleistet ist, ist ein zweiter Evakuierungsdurchgang im Anschluss nicht mehr notwendig. Abschließende Kontrollfahrten des Ordnungsamtes sorgen außerdem für eine letzte Überprüfung des zu evakuierenden Bereichs.
Eine Entschärfung bzw. Sprengung des Blindgängers ist erst dann möglich, wenn sich keine Personen mehr im zu evakuierenden Bereich aufhalten. Daher ist den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten. Bei Verweigerung kann ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Hilfe und Informationen für Betroffene
Für den Zeitraum der Entschärfung bzw. Sprengung richtet die Stadt Essen eine Betreuungsstelle ein, in der sich betroffene Bürger:innen aufhalten können. Essener:innen, die ihre Wohnung oder ihr Haus nicht eigenständig verlassen können, können sich über das Gefahrentelefon unter 0201-88 33333 bei der Stadt Essen melden und erhalten Hilfe. Über diese Nummer erfahren Betroffene auch alles wichtigen Informationen rund um die Entschärfung.