Kommission empfiehlt Erhöhung von Rundfunkgebühr um 58 Cent

Die Rundfunkgebühren in Deutschland sollen nach einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen.

Die Rundfunkgebühren in Deutschland sollen nach einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat steigen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärte am Freitag, der Vorschlag bewege sich damit deutlich unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Dies zeige, dass der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender nach strengen Maßstäben geprüft werde.

Ob und ab wann der Rundfunkbeitrag steigt, ist aber offen. Einer Erhöhung müssen alle 16 Bundesländer zustimmen. Bei der letzten Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro stimmten nur 15 Bundesländer zu, Sachsen-Anhalt nicht. Am Ende setzte das Bundesverfassungsgericht mit Wirkung zum Juli 2021 die Erhöhung nach einer Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender durch. Der Beitragsvorschlag gilt für die Jahre 2025 bis 2028.

Auch dieses Mal sprachen sich bereits Ministerpräsidenten gegen eine Erhöhung aus. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) etwa lehnte diese kategorisch ab und forderte als Sparmaßnahme die Abschaffung einer Reihe von Sendern. Damit könnte die Festsetzung der Gebühren wieder vor Gericht enden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – ARD, ZDF und Deutschlandradio – steht unter einem erhöhten öffentlichen Reformdruck, mit dem auch die Kosten gesenkt werden sollen. Im Januar gab ein Zukunftsrat Empfehlungen für Reformschritte. Die KEF soll in einem Sondergutachten die finanziellen Auswirkungen solcher Reformen ermitteln.

Die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab (SPD) erklärte, „auch von den öffentlich-rechtlichen Sendern erwarten wir einen konkreten und belastbaren Zeitplan, wann welche Reformschritte umgesetzt werden sollen.“

Die Reform könne nur gelingen, wenn auch die öffentlich-rechtlichen Sender selbst entschlossene Reformschritte einleiten, erklärte der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Oliver Schenk (CDU). „Dies ist der Schlüssel für die Absicherung seiner Akzeptanz in der Gesellschaft – nur ein in weiten Teilen der Gesellschaft verankerter öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann seiner wichtigen Funktion im Meinungsbildungsprozess unserer demokratischen Gesellschaft gerecht werden.“

Die ARD erklärte hingegen, die Erhöhung stelle die ARD-Landesrundfunkanstalten vor große Herausforderungen. Damit sei die Finanzierung aller anstehenden Zukunftsausgaben nicht gesichert. ARD-Chef Kai Gniffke erklärte, nach der KEF seien nun die Länder am Zug. „Der konkrete Vorschlag bedeutet für uns aber große Herausforderungen, denn künftig haben wir mehr Aufgaben als bisher.“

Zusätzlich zu den linearen Programmen in Radio, Fernsehen und Online gebe es den Auftrag, stärker in digitale Angebote für jüngere Generationen zu investieren. „Das sind wir den Menschen schuldig, die Medien heute schon überwiegend im digitalen Raum nutzen.“

Der stellvertretende AfD-Chef Stephan Brandner erklärte, seine Partei werde die Rundfunkstaatsverträge kündigen, sobald sie in einem Bundesland in Regierungsverantwortung sei.
© AFP

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