Kreis Soest – Der Tag der Organspende findet seit 1983 deutschlandweit immer am ersten Samstag im Juni statt. Das Kreisgesundheitsamt nutzt dieses Datum in diesem Jahr, um in Kooperation mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und den Soester Krankenhäusern über das Thema Organ- und Gewebespende aufzuklären. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei Informationsveranstaltungen informieren.
Dort werden entscheidende Fragen geklärt: Welche Organe und Gewebe können im Falle eines Hirntods gespendet werden und welche nicht? Oder gibt es Gründe, die eine Organspende ausschließen? Den Auftakt bilden zwei Veranstaltungen am Donnerstag, 1. Juni 2023, und zwar von 11;00 bis 14:00 Uhr im Klinikum Stadt Soest und von 14:00 bis 17:00 Uhr im Marienkrankenhaus Soest. Dabei halten auch Betroffene Personen Vorträge und teilen Erfahrungsberichte. Am Tag der Organspende, am Samstag, 3. Juni 2023, 10:00 bis 13:00 Uhr, ist das Gesundheitsamt vor Ort auf dem Soester Wochenmarkt, um Entscheidungshilfe zur Organspende zu geben.
„Ein Organ zu spenden heißt, Lebensretter zu werden“, ermutigt Dr. Margitta Neufeld, Amtsärztin im Gesundheitsamt des Kreises. Sie empfiehlt, mit Angehörigen über die getroffene Entscheidung zu sprechen. Im Jahr 2022 gab es deutschlandweit insgesamt 896 postmortale Organspender. Dem gegenüber stehen jedoch mehr als 8.500 Menschen, die derzeit auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen (Quelle: DSO). Bei hunderten Patientinnen und Patienten verschlechtert sich der Gesundheitszustand so dramatisch, dass eine Transplantation nicht mehr möglich ist oder sie während der Wartezeit sterben, da nicht rechtzeitig ein passendes Organ gefunden wurde.
Dabei sind 84 Prozent der Befragten einer bundesweiten Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einer Organ- und Gewebespende generell eher positiv eingestellt. Viele von ihnen haben diese Entscheidung aber nicht dokumentiert oder ihren Angehörigen mitgeteilt.
Bei der Organspende gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass Organe und Gewebe nur entnommen werden dürfen, wenn eine dokumentierte Zustimmung vorliegt. Eine persönliche Entscheidung kann über einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung erklärt werden. Demnächst ist es auch möglich eine Entscheidung in das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (www.organspende-register.de) einzutragen.
Das Infotelefon Organspende ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800/9040400 zu erreichen.