Mehrere Bundesländer planen die Entlassung von Inhaftierten aus dem Gefängnis, wenn das neue Cannabisgesetz zum 1. April in Kraft tritt. Die Strafvollstreckung werde nach derzeitigem Stand dann „unzulässig“, erklärte das von den Grünen geführte nordrhein-westfälische Justizministerium gegenüber der „Bild“-Zeitung vom Donnerstag. Zugleich könnten viele laufende Verfahren eingestellt werden.
Auch die Justizministerin Niedersachsens, Kathrin Wahlmann (SPD), rechnet mit der Entlassung von Häftlingen. Konkret müssten die Staatsanwaltschaften alle Akten durchsehen und feststellen, „ob eine Verurteilung wegen Besitzes oder Handels mit Cannabis in einer Menge von bis zu 25 Gramm enthalten ist“, sagte sie der „Bild“. Ist das der Fall, dürfe die Strafe nicht weiter vollstreckt werden.
In dem Zusammenhang warnte Wahlmann auch vor einer Mehrbelastung der Strafjustiz. „Wir sprechen allein in Niedersachsen von rund 16.000 Akten“, sagte sie der Zeitung. Die Ministerin forderte die Ampel-Koalition zu Änderungen auf: „Ich appelliere an die Bundesebene, den Blick über die Legalisierungspolitik hinaus auf das große Ganze zu richten und hier noch Kompromissbereitschaft zu zeigen.“
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