Krefeld – Feste, Bälle, Discos und Partys werden im Karneval für alle Altersgruppen angeboten. Kinder und Jugendliche nehmen gemeinsam mit ihren Eltern, oft aber auch alleine daran teil. Egal wie, Erwachsene sind immer beteiligt. Kinder und Jugendliche lernen aus dem Verhalten Erwachsener und orientieren sich daran. Sie sehen Erwachsene als Vorbild, ahmen nach, lassen sich verleiten. Dabei kann Frohsinn schnell zum Leichtsinn werden.
Eltern sollten sich über Pläne ihrer Kinder informieren
Damit Karneval auch für Kinder und Jugendliche zu einem Erlebnis wird, appelliert das Team des städtischen Kinder- und Jugendschutzes, die erzieherischen und gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Kindern und Jugendlichen sollen weder Alkohol noch Zigaretten angeboten werden. Eltern sollten sich informieren, wo und mit wem ihre Kinder Karneval feiern und dafür sorgen, dass Kinder auf dem Heimweg begleitet werden und Jugendliche nur in Gruppen gehen. Auch die Veranstalter und Gewerbetreibenden werden nachdrücklich gebeten, die Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Tabakwaren dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Hierzu zählen auch die mittlerweile bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebten E-Zigaretten. Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel (dazu zählen auch Alkopops) dürfen ebenfalls weder an Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen andere alkoholische Getränke wie Bier und Wein trinken.
Präventive Kontrollen während der Karnevalstage
Als vorbeugende Maßnahme und zur Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes führt der Kinder- und Jugendschutz in Kooperation mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) an den Tagen vor Karneval Testkäufe in Kiosken und Supermärkten durch. Ergänzend hierzu finden während der Karnevalstage präventive mobile Kontrollen durch den Kinder- und Jugendschutz in verschiedenen Stadtbezirken statt. Dabei will man mit den Jugendlichen vor Ort ins Gespräch kommen, sie auf Gefahren aufmerksam machen sowie ihnen Hinweise zum Eigenschutz und dem Schutz der Gruppe geben. Die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendschutzes werden auch hier durch den KOD unterstützt. Öffentliche Tanzveranstaltungen dürfen die unter 16-Jährigen nur in Begleitung einer „erziehungsbeauftragten“ Person besuchen. Diese muss von den Eltern ausdrücklich beauftragt und mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bei solchen Veranstaltungen ohne Begleitung nur bis 24 Uhr anwesend sein.
Auskünfte über die Jugendschutzbestimmungen gibt Scarlett Kaulertz unter Telefon 0 21 51 / 86 33 59 oder per E-Mail an scarlett.kaulertz@krefeld.de. Bei ihr ist auch die Broschüre „Karneval und Jugendschutz“ erhältlich, die vor allem für Karnevalsvereine und Veranstalter entwickelt wurde.