Vor der Bundestagsabstimmung über den Gesetzentwurf der Ampel-Regierung zur schnelleren Abschiebung ausreisepflichtiger Flüchtlinge kritisieren Hilfsorganisationen die geplanten Verschärfungen. „Wir sind entsetzt, dass flüchtende Menschen und jene, die ihnen humanitäre Unterstützung bieten, in Deutschland mit Haftstrafen bedroht werden“, erklärte Marie Michel von SOS Humanity am Donnerstag. „Diese Kriminalisierung von uneigennütziger Hilfe ist ein Skandal und widerspricht unseren demokratischen Grundwerten.“
Sarah Schneider vom Verein Medical Volunteers International erklärte, die Europäische Union schotte sich weiter ab und beschränke den Zugang zu Menschenrechten massiv. Nichtregierungsorganisationen zu kriminalisieren, die sich für Menschenrechte einsetzten, sei „entsetzlich“. Gesundheit sei ein Menschenrecht und müsse allen Menschen, ungeachtet ihres Aufenthalts oder Status, bedingungslos ermöglicht werden. ,Beide Organisationen fordern die Ablehnung des Abschiebepakets und riefen für Donnerstag zu einer Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude in Berlin auf. Über das Gesetz soll am Donnerstagnachmittag im Bundestag abschließend abgestimmt werden.
Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte Gesetzentwurf sieht generell die Verschärfung von Strafen für Schleuser vor. Nach einem Änderungsentwurf der Ampel-Fraktionen soll dies aber nicht nur gelten, wenn die Betroffenen dies etwa gegen Bezahlung machen, „sondern auch dann, wenn die Schleusungshandlung wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern vorgenommen wird“. Dies wird demnach jedoch „auf den Landweg“ beschränkt. Damit sei „klargestellt, dass die Rettung Schiffbrüchiger nicht vom Anwendungsbereich“ erfasst sei, heißt es in dem Änderungsantrag.
Die Flüchtlingsorganisationen verweisen aber auf Rechtsgutachten, die hier Probleme sehen. Demnach wäre zwar die Rettung volljähriger Menschen aus Seenot weiter zulässig, bei unbegleiteten Minderjährigen könnte aber eine Bestrafung drohen. Grund ist, dass das Gesetz die Schleusung Minderjähriger als strafverschärfend einstuft. Im „Tagesspiegel“ sagte der Jurist Aziz Epek, dies sei bei der Erstellung des Gesetzes offenbar übersehen worden.
Das Rückführungsgesetz wurde im Oktober vom Bundeskabinett beschlossen und im November zum ersten Mal im Bundestag beraten. Durch die Pläne soll die Polizei deutlich ausgeweitete Befugnisse bei Durchsuchungen und der Identitätsfeststellung von Betroffenen bekommen. Zudem wird die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage verlängert, um den Behörden mehr Zeit für Abschiebungen zu geben.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bemängelte vor allem die 28-Tage-Regelung. „Die Haftkriterien in diesem Bereich sind ohnehin schon messerscharf. Die nun zur Debatte stehende Regelung ist kaum noch im Bereich der Verhältnismäßigkeit“, betonte Gisela Seidler vom DAV. Sie kritisierte auch, dass falsche Angaben im Asylverfahren strafbar sein sollen. Die Asylsuchenden „könnten damit unter Strafandrohung dazu gezwungen werden, sich eines Einreisedelikts oder einer Straftat im Heimatland zu bezichtigen.“ Das stehe im Widerspruch zur grundrechtlich geschützten Selbstbelastungsfreiheit.
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