Rhein-Kreis Neuss – Eine Kooperation zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und allen Kommunen im Kreis macht dies möglich. Die Mitarbeitenden in den Rathäusern geben die neue Anschrift auf direktem Weg digital an den Kreis weiter. Bürgerinnen und Bürger bringen bei der Ummeldung in ihrer Stadt oder Gemeinde einfach neben dem Personalausweis den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit und sparen sich damit den Gang zum Straßenverkehrsamt.
Allein 2023 wurde dieses Angebot mehr als 3 700 Mal genutzt. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zeigt sich erfreut angesichts der großen Nachfrage. „Mit diesem Service, den wir in Kooperation mit allen acht Kommunen anbieten, sind wir bürgerfreundlich, schnell und effizient“, stellt er fest. „Auf diese Wiese ersparen wir den Bürgerinnen und Bürgern unnötige Amtsgänge.“
2023 nutzten in Grevenbroich 839 Menschen diesen Service, in Neuss 835, in Dormagen 599, in Meerbusch 412, in Kaarst 344, in Korschenbroich 317, in Jüchen 303 und in Rommerskirchen 123. Voraussetzung ist, dass der Umzug innerhalb des Kreises oder innerhalb einer Stadt oder Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss erfolgt und dass sich nicht bereits ein Anschriften-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung befindet.
In den Rathäusern werden für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren die gleichen Gebühren wie im Straßenverkehrsamt erhoben, so dass für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. Gesetzlich ist festgelegt, dass Bürgerinnen und Bürger ihre neue Adresse direkt nach dem Umzug in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eintragen lassen müssen. Denn nur wenn die Anschriftenänderung beim Straßenverkehrsamt bekannt ist, kann bei einem Verkehrsvergehen die verantwortliche Person schnellstmöglich ermittelt werden. Hinzu kommt, dass bei Unglücksfällen Angehörige direkt benachrichtigt werden können.
Weitere Informationen zu den Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes und zur Ummeldung gibt es auf der Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de/sva